14.06.2022 Aktueller Erlass
Aktueller Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über das allgemeine Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen beim Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 einschließlich der Omikron-Variante
Informationen des Gesundheitsamtes - Stand: 10.05.2022
- allgemeine Testpflicht an Schulen entfällt
- im Bus muss weiterhin ein Mund- Nasenschutz getragen werden
Für Quarantäneanordnungen bei Kontaktpersonen gilt Folgendes:
Für Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten erfolgt grundsätzlich keine Anordnung mit einer Pflicht zur Quarantäne (Absonderung).
Für Kontaktpersonen der Allgemeinen Bevölkerung, einschließlich Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt eine dringende EMPFEHLUNG für die Dauer von 5 Tagen selbstständig Kontakte zu reduzieren, v.a. für Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf! Zusätzlich wird in dieser Zeit eine tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.
Für Infektionsfälle gelten folgende lsolierungsregelungen:
Der Isolierungs-Zeitraum beginnt am Datum der Abnahme des Erstnachweises durch positiven PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest.
Für die Allgemeinbevölkerung sowie auch für Schülerinnen/ Schüler, Kinder in Schule, Kita, Hort erfolgt eine Anordnung zur Isolation für die Dauer von 5 Tagen (ohne verpflichtenden abschließenden Test). Es ergeht die dringende EMPFEHLUNG zur wiederholten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltest und zur freiwilligen Selbstisolation bis der Test negativ ist.
Corona Formulare für das Schuljahr 2021/2022
Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus:
qualifizierte_selbstauskunft.pdf
Empfangsbekenntnis über Aushändigung von Antigen-Selbsttests:
Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bei Schülerinnen und Schülern: